Achtung: Falschparken – kein Kavaliersdelikt!

Immer diese Falschparker! Zurecht wird in diesem Fall behoerdlich hart gewaltet. Dienstanweisung dreiundzwazig quer fuenf, Punkt zweiunddreissig, regelt Vorgehen und Ahndung solcherlei Verhaltens-Verstoesse daher klar: Mit unmittelbarer und hoechster Prioritaet ist eine Beweisfotogafie vom Gegenstand des Vergehens zu erstellen. Dabei ist zu beachten, dass auch bei Fotoaufnahmen der Einfallswinkel dem Ausfallswinkel entspricht. Das lernt jeder beim Billardspiel in der Eckkneipe. Die Umsetzung in die Praxis hat schon dort fuer manche Juxerei unter Beteiligten gesorgt. Grund zur Freude gibt es hier diesmal aber nicht: Mit Ausnahme des roten Richtigparkers, erwartet saemtliche Verkehrsteilnehmer ein Bussgeld saftigen Ausmasses. Eben kein Kavaliersdelikt!

 

29. November 2011

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